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Assistenz Pflege

Die Leistung ‘Persönliche Assistenz’ im Bereich der ambulanten Pflege wurde speziell für Menschen mit Körperbehinderung entwickelt, die einen sehr hohen, vielschichtigen und nur begrenzt planbaren Hilfebedarf haben. Die Vergütung der Leistung erfolgt seit dem 01.01.1997 auf der Basis des Leistungskomplexes 32. Während Hilfeleistungen im Bereich der ambulanten Pflege sonst in Leistungskomplexen zusammengefasst sind, die jeweils einzeln bewilligt und abgerechnet werden, erfolgt die Bewilligung und Abrechnung bei der Leistung ‘Persönliche Assistenz’ stundenbezogen. Dies ermöglicht es den Pflegebedürftigen, selbst über Zeit, Ort und Art der Assistenzleistungen zu entscheiden.